Die Feuerwehren in Bayern – und in Stadt & Landkreis Rosenheim – profitieren in diesem Jahr von entscheidenden politischen Weichenstellungen. Mit einer massiv aufgestockten Förderung und einem praxisnahen Entwurf für das neue Bayerische Feuerwehrgesetz steht 2025 ganz im Zeichen der Stärkung des Brandschutzes im Freistaat. Für die Erhöhung der Förderung sowie ein Pilotprojekt zur zentralen Beschaffung, hat sich der heimische Landtagsabgeordnete Daniel Artmann (CSU) maßgeblich im Bayerischen Haushaltsausschuss eingesetzt, wo er als Berichterstatter für das Innenministerium auch die Verantwortung für den Bereich Feuerwehr trägt.
„Mit der neuen Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinie haben wir zum Jahresbeginn ein kraftvolles Signal gesetzt“, so Artmann. „Nach der Verdopplung der Förderbeträge für Feuerwehrhäuser und einer 30-prozentigen Erhöhung der Fördersätze für Feuerwehrfahrzeuge– und geräte, gibt es nun auch neue Fördertatbestände für Generalsanierungen und geschlechtergetrennte sanitäre Anlagen sowie eine nochmalige 30-prozentige Anhebung der Festbeträge für die ersten beiden Stellplätze von Feuerwehrhäusern.“
Ein wichtiger Schritt sei zudem der vom Innenausschuss und im Haushaltsausschuss beschlossene Antrag zur Reform des Beschaffungswesens: „Jede Kommune organisiert bislang eigenständig Ausschreibungen – ein bürokratischer Kraftakt. Gemeinsam mit den Freien Wählern haben wir deshalb einen zweiten, zentralen Beschaffungsweg angestoßen, der ab 2025 mit einem gängigen Fahrzeugtyp erprobt wird. Ziel ist ein einfaches, effizientes System, das Kommunen entlastet – ohne ihnen die Möglichkeit der eigenen Beschaffung zu nehmen.“
Anerkennung für praxisnahe Gesetzesreform
Auch der vom Kabinett verabschiedete Entwurf für das neue Bayerische Feuerwehrgesetz bringt viele Verbesserungen – insbesondere für die ehrenamtlich Aktiven. Die Altersgrenze für den Feuerwehrdienst soll künftig an das gesetzliche Renteneintrittsalter angepasst und von 65 auf 67 Jahre angehoben werden. Die ursprünglich geplante Möglichkeit, darüber hinaus im Einzelfall zu verlängern, wurde nach Rückmeldungen aus der Praxis gestrichen. Zudem bleibt es bei der bestehenden vierjährigen Wartezeit für die Wahl zum Kommandanten.
Neu aufgenommen wurde hingegen die Möglichkeit, dass Landkreise künftig ehrenamtliche Ausbilder entschädigen dürfen. „Eine gute Ausbildung vor Ort ist die Basis für effektive Hilfe. Gerade kleine Gemeinden sind auf die Unterstützung durch kreisweite Ausbildungsangebote angewiesen“, betont Artmann.
Kreis- und Stadtbrandrat loben enge Zusammenarbeit
Besonders positiv äußert sich Kreisbrandrat Richard Schrank zur Entwicklung: „Die Zusammenarbeit mit MdL Daniel Artmann ist stets vertrauensvoll und konstruktiv. Es ist erfreulich zu sehen, wie unsere Anregungen aus der Praxis direkt in Gesetzgebung und Förderung einfließen. Die neuen Richtlinien sind ein echter Fortschritt – sowohl in der finanziellen Ausstattung als auch in der organisatorischen Entlastung. Der Gesetzentwurf ist praxisnah, durchdacht und ein echter Schritt nach vorn.“
Auch Stadtbrandrat Hans Meyrl sei laut Artmann fortlaufend in die Entwicklungen eingebunden gewesen. „Mir ist wichtig, dass wir vor Ort gemeinsam Lösungen entwickeln. Denn nur, wenn wir die Stimme der ehrenamtlichen Einsatzkräfte ernst nehmen, können wir die Feuerwehr in Bayern zukunftssicher aufstellen.“
Artmann abschließend: „Wir haben den Kurs klar gesetzt: Unsere Feuerwehren verdienen beste Rahmenbedingungen – für ihre hochengagierte, überwiegend ehrenamtliche Arbeit rund um die Uhr.“
Auf Einladung des Rosenheimer Landtagsabgeordneten Daniel Artmann besuchte am gestrigen Montag (31.03.2025) eine rund 100-köpfige Delegation aus Stadt und Landkreis Rosenheim die Landeshauptstadt München. Den Großteil der Besucherinnen und Besucher bildeten die Mitglieder der Trachtenvereine des Gauverbands I – ein besonderer Bezug für Artmann, der selbst seit seiner Kindheit Mitglied im Trachtenverein ist und auch seine eigenen Kinder bereits für einen Trachtenverein begeistern konnte. “Die Trachtenvereine leisten ehrenamtlich einen unschätzbaren Beitrag zum kulturellen Leben in unserer Region und sind ein unverzichtbarer Partner in der Kinder- und Jugendarbeit”, betonte Artmann.
Der Tag begann in der Bayerischen Staatskanzlei, wo die Gäste im Kuppelsaal von Staatsminister Dr. Florian Herrmann empfangen wurden. Der Staatskanzleichef nahm sich im Anschluss auch Zeit für Fragen aus der Gruppe.
Zur Mittagszeit lud Daniel Artmann seine Gäste zu einem geselligen Miteinander in den Hofbräukeller ein, bevor es weiter zum Bayerischen Landtag ging.
Im Maximilianeum erhielten die Besucherinnen und Besucher eine Führung durch die historischen Räumlichkeiten. Im Plenarsaal, dem Zentrum der bayerischen Demokratie, gab Artmann Einblicke in seine parlamentarische Arbeit und stellte sich den Fragen der Gäste. “Der persönliche Austausch mit den Bürgerinnen und Bürgern liegt mir sehr am Herzen – gerade mit den Menschen, die unsere Heimat durch gelebte Tradition prägen”, so Artmann. “Deshalb war es mir ein großes Anliegen, diesen Besuch zu ermöglichen.“
Mit vielen Eindrücken und neuen Perspektiven traten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer am späten Nachmittag die Rückreise nach Rosenheim an.
In der Jahreshauptversammlung die im Café Hiesig stattfand, konnte die Vorsitzende Annemarie Bock den Kreisvorsitzenden Klaus Stöttner begrüßen, der im Anschluss die Neuwahlen leitete. Klaus Stöttner erläuterte die Wahlergebnisse der Bundestagswahl und berichtete über den Verlauf der Koalitionsverhandlungen und über Aktuelles im Kreisverband. Im Tätigkeitsbericht von Annemarie Bock wurde die Europawahl und die Veranstaltung der des CSU Vogtareuth mit der Kandidatin der CSU zur Europawahl Siegrid Knotte im Mioer Stadl die sehr gut besucht war hervor gehobene.
Der Schatzmeister Georg Kirchbeck konnte einen soliden Kassenstand vorzeigen. Damit ist der Ortsverband für die Kommunalwahl gut gerüstet.
Zu den Neuwahlen gab Annemarie Bock nochmals bekannt nicht mehr für das Amt der Vorsitzenden zu kandidieren. Klaus Stöttner bedankte sich für die drei Wahlperioden in der Annemarie Bock die CSU Vogtareuth auch durch die schwierige Zeit von Corona geführt hat.
Um für die Kommunalwahl eine neu Spitze zu bilden stellte Herbert Singer für den ersten Vorsitzenden und Christan Bürger für den zweiten Vorsitz zur Wahl. Beide erhielten ein starkes Einstimmiges Ergebnis.
Schatzmeister wurde wie bis her Georg Kirchbeck und als Schriftführer wurde Hans Bürger-Schuster gewählt. In den weitern Vorstand wurde Wolfgang Neugebauer als Digitalbeauftragter und Brigitte Neugebauer, Hans Bauer sen. und Altbürgermeister Matthias Maier gewählt.
Im Bericht über Kommunalpolitische Themen stellte 2.Bgm. Hans Bürger-Schuster noch mal die Forderung an das Landratsamt heraus „ Denn fertigstellten Brunnen Buchwald endlich die Entnahme zu Genehmigen und damit der Gemeinde Vogtareuth eine gesicherte erste Wasserversorgung und auch den Klinikum ein gesichertes Versorgungsumfeld darzustellen.
Hans Bürger-Schuster gab auch bekannt das Landrat Otto Lederer gerne zu einer Veranstaltung kommt und die Sicht des Landratsamt zu erläutern.
im Anschluss bedankte sich Annemarie Bock beim gesamtem ehemaligem Vorstand mit kleinen Blumensträußen und der neue Vorsitzenden Herbert Singer mit einem großen Blumenstrauß bei Annemarie Bock. Im Namen von Klaus Stöttner, der die Jahreshauptversammlung zu einen weiteren Termin verlassen musste, ehrte Herbert Singer noch langjährige Mitglieder wie Emmeran Seehuber für 50 Jahre Mitgliedschaft und Hans Bauer sen. für 40 Jahre. Für 35 Jahre wurden Theresia Bock, Hans Bürger-Schuster, Brigitte Neugebauer und Christina Pfaffinger geehrt.
Simon Maier, Benno Oppacher, Rudolf Pech und Annemarie Bock konnten die silberne 25 Jahre Urkunde erhalten. Stefan Steinbacher mit 20 Jahren Mitgliedschaft und Georg Kirchbeck mit 10 Jahren schlossen die Ehrungen ab.
Zum Ende der Versammlung stellte Herbert Singer noch wichtig Termin vor u.a.d. den 10. April 2025 in der die CSU Vogtareuth die Vorbereitungen für die Kommunalwahl für 2026 beginnt. An diesem Abend soll über die Kandidatur für das Bürgermeisteramt und über die Besetzung der Kandidatinnen und Kandidaten für den Gemeinderat beraten werden
Die Ausschreibung für den Bürgerpreis des Bayerischen Landtags 2025 läuft. Die bayerische Volksvertretung würdigt mit der Auszeichnung, die heuer ihr 25-jähriges Jubiläum feiern kann, wieder herausragendes ehrenamtliches Engagement im Freistaat. Das Leitthema lautet diesmal „FRIEDEN FÖRDERN, FREIHEIT LEBEN, BRÜCKEN BAUEN – Ehrenamtliches Engagement für den Frieden“. Dies teilte der Rosenheimer Landtagsabgeordnete Daniel Artmann mit.
Die Ausschreibung richtet sich an Vereine, Institutionen und Einzelpersonen, die sich mit ihren ehrenamtlich durchgeführten Projekten in besonderer Weise für den Erhalt und die Festigung eines friedlichen Zusammenlebens in Freiheit einsetzen. Die Bewerbungsfrist läuft bis 30. April 2025.
„Im Jahr 2025 wird vielerorts an das Ende des Zweiten Weltkriegs im Mai 1945 gedacht. Doch wenn auch kriegerische Auseinandersetzungen in Europa lange Zeit der Vergangenheit angehörten und der Glaube an eine friedliche Zukunft überwog, belehrt uns die aktuelle geopolitische Lage eines Besseren und zeigt: Der Einsatz für den Frieden ist heute dringlicher denn je“, so Daniel Artmann.
Der Bürgerpreis des Bayerischen Landtags 2025 richtet sich deshalb an Vereine, Institutionen und Einzelpersonen, die sich mit ihren ehrenamtlich durchgeführten Projekten in besonderer Weise für den Erhalt und die Festigung eines friedlichen Zusammenlebens in Freiheit einsetzen. Bewerben können sich zum Beispiel Ehrenamtliche, die sich für eine Friedensinitiative engagieren, sich mit ihrem Projekt um ein friedliches Miteinander durch Erinnerungssarbeit und um gewaltfreien Umgang kümmern oder mit ihrem Projekt Präventionsarbeit betreiben und Wege für eine friedliche Zukunft entwickeln.
Die Preisträgerinnen und Preisträger werden von einem Beirat unter dem Vorsitz von Landtagspräsidentin Ilse Aigner ausgewählt. Der Bürgerpreis des Bayerischen Landtags 2025 ist mit insgesamt 50.000 Euro dotiert. Eine Teilausschüttung des Preisgeldes bleibt vorbehalten. Zudem kann das jeweilige Preisgeld auch in Teilsummen auf mehrere Preisträgerinnen und Preisträger aufgeteilt werden. Das Preisgeld ist zweckgebunden und für die Förderung des prämierten Projekts oder dessen Fortentwicklung einzusetzen.
Die Preisverleihung findet am 30. Oktober 2025 im Bayerischen Landtag statt.
Alle Informationen rund um die Bewerbung finden sich auf der Internetseite www.buergerpreis-bayern.de. Auskünfte gibt es auch bei Frau Petra Thielen, Bayerischer Landtag | Landtagsamt, Maximilianeum, 81627 München, Telefon 089 4126-2685 oder per Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Die Rosenheimer CSU-Bundestagsabgeordnete Daniela Ludwig hat die am Dienstag vom Deutschen Bundestag beschlossene Grundgesetzänderung als schnelle und starke Antwort auf die aktuell schwierigen Herausforderungen bezeichnet. Die Änderungen seien eine tragfähige Lösung für die Zukunft Deutschlands und machen damit den Weg frei für dringend benötigte Investitionen in Verteidigung und Infrastruktur.
Ludwig betonte, sie habe sich ihre Entscheidung nicht leicht gemacht, doch angesichts der außenpolitischen Herausforderungen sei entschlossenes Handeln unumgänglich gewesen: „Wir haben heute im Bundestag weitreichende Entscheidungen getroffen. Ich habe mir meine Zustimmung keinesfalls leicht gemacht, ganz im Gegenteil, denn als Mutter von zwei 13-Jährigen will auch ich nicht, dass wir unseren Kindern unnötige Schulden aufbürden. Die internationale Sicherheitslage ist allerdings mehr als besorgniserregend. Sie hat sich in einer Weise und Geschwindigkeit verändert, wie ich es mir nicht hätte vorstellen können. Die Infragestellung des westlichen Bündnisses und die gleichzeitige Aufrüstung Russlands, die wir beobachten, gibt leider großen Anlass zur Sorge“.
Die Gewissheit, dass die USA uneingeschränkt zu ihren NATO-Partnern stehe, sei nicht mehr selbstverständlich. „Wir müssen angesichts der angespannten internationalen Sicherheitslage unsere Verteidigungsfähigkeit auf starke Füße stellen und im Hinblick auf die Wirtschaftskraft unseres Landes Spielräume für Investitionen in die Zukunft schaffen – für den Bund, unsere Bundeswehr, aber auch für Länder und Kommunen. Deshalb nehmen wir Verteidigungsausgaben oberhalb von 1 Prozent des Bruttoinlandsprodukts von der Schuldenregel des Grundgesetzes aus. Dies ist keine Abschaffung der Schuldenbremse, sondern eine gezielte Ausnahme für die Modernisierung und Einsatzbereitschaft unserer Bundeswehr und den Schutz der Bevölkerung. Diese Ausnahme ist klar begrenzt und gilt nur für ausgewählte Ausgaben, die unmittelbar mit der Sicherheit Deutschlands und dem Schutz vor Bedrohungen verbunden sind“, so Ludwig weiter.
Dringend nötig gewesen sei auch das Sondervermögen für die Modernisierung des Landes. „Wir brauchen diese zusätzlichen Mittel, um den Investitionsstau in unserem Land abzubauen. Die innere und die äußere Sicherheit gehören untrennbar zusammen. Verteidigung ohne stabile Infrastruktur, ohne gute Krankenhäuser, starke Brücken und funktionierendes Internet ist nicht machbar“.
Über einen Zeitraum von 12 Jahren stellt der Bund 500 Milliarden Euro für Investitionen in die dringend zu stärkende Infrastruktur bereit. Davon gehen 100 Milliarden Euro direkt an Länder und Kommunen, um eigene Projekte zu realisieren. Zudem wird das Sondervermögen für zusätzliche Investitionen in den Klimaschutz geöffnet. „Das gilt aber ausschließlich für neue Maßnahmen, die unsere Wettbewerbsfähigkeit und Lebensqualität langfristig sichern“, erläutert Ludwig. „Das Kriterium der "Zusätzlichkeit" liegt zudem erst dann vor, wenn im jeweiligen Haushaltsjahr eine angemessene Investitionsquote (10%) im Bundeshaushalt erreicht wird. Die genauen Rahmenbedingungen werden wir in einem gesonderten Gesetz regeln.“
Auch nach diesen Beschlüssen werde die Union alles tun, um Deutschland wirtschaftlich, gesellschaftlich und sicherheitspolitisch zu stärken. „Dazu gehören weitere dringend benötigte Reformen, die wir in den anstehenden Koalitionsverhandlungen auf den Weg bringen wollen.“ Als Beispiele nannte Ludwig die Stärkung der Inneren Sicherheit, die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren, spürbare Anreize für private Investitionen, den Rückbau unnötiger Bürokratie, die Reform des Bürgergeldes hin zu einer sinnvollen Grundsicherung sowie Steuererleichterungen für Überstundenzuschläge und eine Flexibilisierung der Arbeitszeiten.
Daniela Ludwig hob abschließend hervor, dass sie viel Verständnis für Bedenken und Sorgen bezüglich dieser Grundgesetzänderung habe. „Doch ein ‚Weiter so‘ ist unmöglich. Wir brauchen einen Paradigmenwechsel, um genau jetzt Freiheit, Frieden und Wohlstand für unsere jetzige und künftige Generation zu sichern und wieder Perspektiven zu schaffen. Als Verhandlungsführerin der CSU in der Koalitionsarbeitsgruppe "Bürokratierückbau, Staatsmodernisierung, moderne Justiz", werde ich alles daransetzen, dass wir unsere Ziele auch erreichen.“
Am Donnerstag, 13. März, sollen die Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD starten. Für die CSU wird die direktgewählte CSU-Bundestagsabgeordnete Daniela Ludwig als Chefverhandlerin der CSU die Arbeitsgruppe „Bürokratierückbau, Staatsmodernisierung, moderne Justiz" leiten. Gemeinsam mit ihrem CDU-Kollegen Philipp Amthor und weiteren Unionsvertretern wird sie sich damit für eine Entbürokratisierung und eine Modernisierung von Staat und Justiz gegenüber dem möglichen Koalitionspartner SPD einsetzen.
„Deutschland droht der Regulierungsinfarkt. Wir sind deshalb fest entschlossen, dem Einhalt zu gebieten und uns für ein Modernisierungsjahrzehnt stark zu machen. Es ist ganz klar: So kann es nicht weitergehen, ein „Weiter so“ würde Wettbewerbsfähigkeit, Qualität, Innovation und Erneuerung verhindern. Überbordende Bürokratie hemmt und frustriert Bürger, Unternehmen und Verwaltung gleichermaßen. Wir treten an, um Deutschland wieder in Ordnung zu bringen. Dazu gehört in einem Rechtsstaat auch eine moderne und handlungsfähige Justiz. Die Messlatte ist hoch, aber darunter machen wir es nicht“, so Daniela Ludwig am Mittwoch in Berlin.
Die Stadt Rosenheim prüft derzeit die Einrichtung einer stehenden Surfwelle. Sollte sie zu einem positiven Ergebnis kommen, wäre die Finanzierung weitgehend gesichert: Der Freistaat Bayern unterstützt den Plan mit 450.000 EUR. Landtagsabgeordneter Daniel Artmann, der auch 2. Bürgermeister der Stadt Rosenheim ist, hatte den Antrag mit Unterstützung seiner Fraktion für die Förderung im Nachtragshaushalt eingebracht.
„Eine Surfwelle wäre ein Highlight für die Sportstadt Rosenheim und eine ideale Ergänzung des bisherigen Sportangebots in unserer Stadt. Die Welle könnte nicht nur von Surferinnen und Surfern, sondern auch von Kajak-Sportlern genutzt werden. Ich freue mich, dass der Freistaat das Vorhaben mit knapp einer halben Million EUR aus den Fraktionsinitiativen unterstützt“, so Artmann.
Die Planungen der Stadtverwaltung laufen bereits auf Hochtouren, berichtet Oberbürgermeister Andreas März: „Eine Machbarkeitsstudie hat ergeben, dass eine Surfwelle grundsätzlich realisierbar ist. Nun müssen wir die Rahmenbedingungen klären, um das Projekt umzusetzen. Immerhin können wir uns augfrund der Fördermittel, die einen Großteil der zu erwartenden Kosten abdecken würden, vollends auf die Planungen konzentrieren und müssen uns nicht mehr den Kopf über die Finanzierung zerbrechen.“
Bayernweit werden ca. 400 regionale Projekte mit mehr als 90 Millionen Euro aus den Mitteln der Fraktionsinitiative gefördert. Die Fraktionsinitiativen werden ab heute (25. Februar 2025) im Haushaltsausschuss beraten und sollen am 09. April 2025 mit dem Nachtragshaushalt 2025 vom Landtag beschlossen werden.