Bild: Daniel Artmann, MdL Foto: CSU-Fraktion Bild: Daniel Artmann, MdL Foto: CSU-Fraktion

Feuerwehren in Bayern und Rosenheim gestärkt – MdL Artmann: „Mehr Förderung, bessere Bedingungen und zukunftsfestes Gesetz“

03. Apr. 2025

Die Feuerwehren in Bayern – und in Stadt & Landkreis Rosenheim – profitieren in diesem Jahr von entscheidenden politischen Weichenstellungen. Mit einer massiv aufgestockten Förderung und einem praxisnahen Entwurf für das neue Bayerische Feuerwehrgesetz steht 2025 ganz im Zeichen der Stärkung des Brandschutzes im Freistaat. Für die Erhöhung der Förderung sowie ein Pilotprojekt zur zentralen Beschaffung, hat sich der heimische Landtagsabgeordnete Daniel Artmann (CSU) maßgeblich im Bayerischen Haushaltsausschuss eingesetzt, wo er als Berichterstatter für das Innenministerium auch die Verantwortung für den Bereich Feuerwehr trägt.

„Mit der neuen Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinie haben wir zum Jahresbeginn ein kraftvolles Signal gesetzt“, so Artmann. „Nach der Verdopplung der Förderbeträge für Feuerwehrhäuser und einer 30-prozentigen Erhöhung der Fördersätze für Feuerwehrfahrzeuge– und geräte, gibt es nun auch neue Fördertatbestände für Generalsanierungen und geschlechtergetrennte sanitäre Anlagen sowie eine nochmalige 30-prozentige Anhebung der Festbeträge für die ersten beiden Stellplätze von Feuerwehrhäusern.“

Ein wichtiger Schritt sei zudem der vom Innenausschuss und im Haushaltsausschuss beschlossene Antrag zur Reform des Beschaffungswesens: „Jede Kommune organisiert bislang eigenständig Ausschreibungen – ein bürokratischer Kraftakt. Gemeinsam mit den Freien Wählern haben wir deshalb einen zweiten, zentralen Beschaffungsweg angestoßen, der ab 2025 mit einem gängigen Fahrzeugtyp erprobt wird. Ziel ist ein einfaches, effizientes System, das Kommunen entlastet – ohne ihnen die Möglichkeit der eigenen Beschaffung zu nehmen.“

Anerkennung für praxisnahe Gesetzesreform

Auch der vom Kabinett verabschiedete Entwurf für das neue Bayerische Feuerwehrgesetz bringt viele Verbesserungen – insbesondere für die ehrenamtlich Aktiven. Die Altersgrenze für den Feuerwehrdienst soll künftig an das gesetzliche Renteneintrittsalter angepasst und von 65 auf 67 Jahre angehoben werden. Die ursprünglich geplante Möglichkeit, darüber hinaus im Einzelfall zu verlängern, wurde nach Rückmeldungen aus der Praxis gestrichen. Zudem bleibt es bei der bestehenden vierjährigen Wartezeit für die Wahl zum Kommandanten.

Neu aufgenommen wurde hingegen die Möglichkeit, dass Landkreise künftig ehrenamtliche Ausbilder entschädigen dürfen. „Eine gute Ausbildung vor Ort ist die Basis für effektive Hilfe. Gerade kleine Gemeinden sind auf die Unterstützung durch kreisweite Ausbildungsangebote angewiesen“, betont Artmann.

Kreis- und Stadtbrandrat loben enge Zusammenarbeit

Besonders positiv äußert sich Kreisbrandrat Richard Schrank zur Entwicklung: „Die Zusammenarbeit mit MdL Daniel Artmann ist stets vertrauensvoll und konstruktiv. Es ist erfreulich zu sehen, wie unsere Anregungen aus der Praxis direkt in Gesetzgebung und Förderung einfließen. Die neuen Richtlinien sind ein echter Fortschritt – sowohl in der finanziellen Ausstattung als auch in der organisatorischen Entlastung. Der Gesetzentwurf ist praxisnah, durchdacht und ein echter Schritt nach vorn.“

Auch Stadtbrandrat Hans Meyrl sei laut Artmann fortlaufend in die Entwicklungen eingebunden gewesen. „Mir ist wichtig, dass wir vor Ort gemeinsam Lösungen entwickeln. Denn nur, wenn wir die Stimme der ehrenamtlichen Einsatzkräfte ernst nehmen, können wir die Feuerwehr in Bayern zukunftssicher aufstellen.“

Artmann abschließend: „Wir haben den Kurs klar gesetzt: Unsere Feuerwehren verdienen beste Rahmenbedingungen – für ihre hochengagierte, überwiegend ehrenamtliche Arbeit rund um die Uhr.“

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