Antrag: Schaffung von Wohnraum ab dem 1.OG im Kernbereich der Innenstadt

10. Mai. 2022

Moderne und zukunftsfähige Innenstadt

Die CSU-Stadtratsfraktion stellt folgenden Antrag:

Die Verwaltung möge Wohnraumnutzung im Kernbereich der Innenstadt bereits ab dem 1. OG bauleitplanerisch ermöglichen.

Begründung:

Im Kernbereich der Innenstadt sehen einige Bebauungspläne eine sog. „horizontale Nutzungstrennung“ vor, welche im Kernbereich eine Wohnnutzung erst ab dem 2. OG oder darüber hinaus zulässt.
Diese strikte Nutzungstrennung ist aus Sicht der CSU-Fraktion jedoch nicht mehr zeitgemäß und führt bereits jetzt zu unnötigen Leerständen in Obergeschossen des innerstädtischen Kernbereichs. Der Gesetzgeber hat bereits 2017 mit dem „Urbanen Gebiet“ einen neuen Baugebietstyp in die BauNVO eingeführt, um eine nutzungsgemischte Stadt der kurzen Wege zu ermöglichen.

Bezahlbarer Wohnraum wird gerade im Stadtgebiet dringend benötigt und die innerstädtische Wohnbevölkerung ist ein wichtiger Bestandteil einer zukunftsfähigen Innenstadt. Eine ausgewogene Mischung aus Einzelhandel, Gastronomie, Dienstleistungsbetrieben, Kultur, öffentlichen Einrichtungen und eben Wohnen ist der entscheidende Faktor für eine attraktive Innenstadt.

Es wird daher beantragt, zu prüfen, an welchen Stellen die horizontale Nutzungstrennung unter Wahrung der immissionsschutzrechtlichen Anforderungen aufgehoben werden kann.

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