×

Warnung

JUser: :_load: Fehler beim Laden des Benutzers mit der ID: 43

Herbstfest-Mitarbeiter: Weiterhin mehr Netto vom Bruttolohn

07. Jan. 2015

Gute Nachricht für Rosenheims Herbstfest-Mitarbeiter

Wie der CSU-Landtagsabgeordnete Klaus Stöttner mitteilt, bleibt für diese auch im Jahr 2015 mehr Netto vom Bruttolohn übrig.
Die Finanzämter wurden von Bayerns Finanzminister, Dr. Markus Söder, dazu angehalten,

den permanenten Lohnsteuerausgleich beim Lohnsteuerabzug für unbeschränkt einkommenspflichtige Aushilfskräfte mit Steuerklasse VI weiterhin zuzulassen.

Niedrigerer Steuersatz für Volksfestmitarbeiter

Mit dem permanenten Lohnsteuerausgleich wird der Arbeitslohn auf das ganze Jahr angerechnet, auch wenn er nur in einem kurzen Zeitraum auf dem Volksfest erarbeitet wurde. Dadurch können Bayerns Finanzämter einen niedrigerer Steuersatz anwenden, wodurch mehr Netto vom Bruttolohn übrig bleibt. Bislang stand dieser Ausgleich auf der Kippe.

Den Mitarbeitern auf Bayerns Volksfesten wird viel abverlangt, weshalb dies die richtige Entscheidung war, so Klaus Stöttner. „Viele Frauen und Männer arbeiten zum Teil unter Schwerstbedingungen Tag und Nacht, um die Gäste auf dem Herbstfest bei Laune zu halten. Der Erhalt des permanenten Lohnsteuerausgleichs war deshalb eine gute und richtige Entscheidung", erklärt Stöttner weiter.

Stöttner fordert dauerhaften Erhalt

Ob der permanente Lohnsteuerausgleich auch über das Jahr 2015 hinaus durchgesetzt werden kann, ist bislang nicht klar. Einen dauerhaften Erhalt fordert jedoch Klaus Stöttner, der durch einen Wegfall Konsequenzen auf Bayerns Volksfeste zukommen sieht.

Laut Stöttner würde die bayerische Gasthauskultur Schaden nehmen: „Die Arbeit auf den Volksfesten ist nicht immer leicht, weshalb es ohne entsprechenden Lohnausgleich schwierig werden könnte, auch in Zukunft geeignetes und gutes Personal zu finden!" Die Bayerische Staatsregierung hat nun einen Gesetzentwurf zur Änderung des Einkommensteuergesetzes in den Bundesrat eingebracht, der sich ebenfalls für eine dauerhafte Lösung einsetzt.

Zurück