Antrag zur versuchsweisen Lockerung der restriktiven Regelung zum Verbot von Schank- und Speisewirtschaften im Umfeld des Grünen Marktes

22. Apr. 2024
 Die CSU-Fraktion fordert, dass die bisher in den Bereichen WB 1 und WB 4 des Bebauungsplanes Nr. 159 geltende, restriktive Regelung zum Verbot von Schank- und Speisewirtschaften - ggf. zunächst versuchsweise außer Vollzug gesetzt wird und zumindest vorhandenen Ladenlokalen die Möglichkeit gegeben wird, als Schank- und Speisewirtschaft tätig zu werden. Die CSU-Fraktion beantragt daher, dass die Verwaltung hier zeitnah eine ggf. befristete Lösung schafft, die eine solche großzügigere Handhabung der Festsetzungen des BPlan Nr. 159 ermöglicht.

 

Begründung:

Im Umfeld des Grünen Marktes haben sich mittlerweile kleine Feinkost- und Lebensmittelläden angesiedelt, welche auf Grund der Restriktionen im Bebauungsplanes Nr. 159 keine Verkostungen durchführen können. Die Lockerung kann zu einer weiteren Attraktivitätssteigerung des gesamten Umfelds um den Grünen Markt führen und die Innenstadt weiter beleben.

 
Zurück