Antrag zu Cannabiskonsum in Rosenheimer Parks: ja oder nein?

22. Apr. 2024

Seit 1. April 2024 gelten neue gesetzliche Regelungen bzgl. des Anbaus und Konsums von Cannabis. Erwachsene Rosenheimer sehen wir hinsichtlich des Konsums und dessen Folgen in der Eigenverantwortung, genauso wie es das Gesetz auch vorsieht. Gleichzeitig ist uns aber der Schutz der Heranwachsenden vor den Folgen des Konsums sehr wichtig. Diesen Schutz versucht das Cannabisgesetz zwar auch, lässt aber leider viele Graubereiche. Ein Graubereich ist die Schutzzone rund um Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Sportstätten, Spielplätze usw. Dies zeigt sich bereits in den ersten Tagen nach Inkrafttreten des Gesetzes. Ganz aktuell lädt der Grüne Bundestagsabgeordnete Karl Bär zum Ankiffen „in einen der Rosenheimer Parks“: siehe OVB-Bericht vom 16.4.24. auf der nächsten Seite. Zitat: „Wer will, kann danach mit in den Park kommen und einen Joint rauchen“.

Wir bitten daher die Rosenheimer Stadtverwaltung um Klarstellung, auf welchen öffentlich zugänglichen Plätzen und in welchen Parks unserer Stadt der öffentliche Konsum nicht gestattet ist. Eventuell vorliegende Nutzungssatzungen sind entsprechend zu ändern.

Als CSU-Fraktion möchten wir vorweg klarstellen, dass wir uns auf folgenden Plätzen keinen Konsum vorstellen können:

- Loretowiese: Karolinen-Gymnasium, Mädchenrealschule und Kindergarten Löwenzahn in unmittelbarer Nachbarschaft

- Mangfallpark Süd: Finsterwalder-Gymnasium, Johann Rieder Realschule, Kinderhort Jonathan und Kindergarten Klabautermann in unmittelbarer Nachbarschaft

- Luitpoldpark: Ignaz Günther-Gymnasium, Mittelschule und Berufsschule in unmittelbarer Nachbarschaft

- Riedergarten, Hohenzollernpark, Mangfallpark Nord: je Kinderspielplatz im Park

- Bahnhof und Busbahnhof: ständige Ankunft Kinder und Jugendlicher

- Salingarten: immer wieder Veranstaltungen im KuKo für Kinder und Jugendliche

- Friedhöfe aus Pietätsgründen

- Einrichtungen des Stadtjugendrings: Einrichtungen für Jugendliche

Zudem halten wir das direkte Umfeld kirchlicher und sportlicher Einrichtungen für ungeeignet. In §3 (2) Satz 3 der Rosenheimer Spiel- und Bolzplatzsatzung ist das „Rauchen“ auf Spiel- und Bolzplätzen untersagt: Darunter subsumieren wir insbesondere das Rauchen von Cannabis, so dass aus unserer Sicht auch auf Spiel- und Bolzplätzen der Konsum nicht gestattet ist.

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