Prüfauftrag: Geänderte Rahmenbedingungen für die Anschaffung von Luftreinigungsgeräten?

29. Jun. 2021
Bereits im November 2020 hat sich der Rosenheimer Stadtrat mit der Anschaffung von Luftreinigungsgeräten für die Rosenheimer Klassenzimmer befasst. Zielsetzung war, die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Schulbetrieb abzumildern.

Die damalige Stellungnahme der Verwaltung „die [staatliche] Förderrichtlinie vom 20.10.20 beschränkt die Förderfähigkeit für Luftreinigungsgeräte auf Räume, die nicht ausreichend durch gezieltes Fensteröffnen oder durch eine raumlufttechnische Anlage gelüftet werden können“ und die negative Stellungnahme des Umweltbundesamtes bzgl. Wirksamkeit solcher Geräte, hat die Mehrheit des Stadtrates eine über die Förderfähigkeit hinausgehende Beschaffung ablehnen lassen.

Da sich einerseits die staatlichen Rahmenbedingungen hinsichtlich der Förderfähigkeiten im Zuge der Corona-Pandemie bereits mehrfach geändert haben und anderseits auch die technischen Innovationen hinsichtlich Eindämmung des Corona-Virus‘ schnell fortgeschritten sind, bittet die CSU-Fraktion die Verwaltung in der nächsten Stadtratssitzung darzustellen, inwieweit die Ablehnungsgründe vom November 2020 noch Bestand haben.

Sollten die Ablehnungsgründe nicht mehr gelten, so bitten wir zügig mit der Anschaffung von Luftreinigungsgeräten zu beginnen. Diese Geräte sollten die Luft physikalisch reinigen, z.B. mit Hilfe von UV-Licht. Membranfilter oder Geräte auf chemischer Basis halten wir auf Grund des hohen Wartungsaufwandes nicht für geeignet.

Vor dem Hintergrund der stärker infektiösen Virus-Mutation („Delta-Variante“) und der Tatsache, dass die Kinder als ungeimpfte Gruppe nun die verletzlichste Gesellschaftsgruppe darstellen, halten wir es außerdem für dringend geboten, umgehend tätig zu werden und daher, soweit möglich, auf langwierige Ausschreibungsverfahren zu verzichten.

 

 

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