Statement der Vorsitzenden des Ausschusses für Wahlprüfung, Daniela Ludwig, MdB

19. Dez. 2023

„Ich begrüße das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts ausdrücklich. Dieses umfangreiche Verfahren ist in der Geschichte der Bundesrepublik als historisch zu beurteilen: Zum einen, weil es über 2000 Einsprüche gab und zum anderen, weil ganz offensichtlich erhebliche Pannen passiert sind. Beides ist so bisher noch nie vorgekommen. Ich begrüße auch, dass die Karlsruher Richter dabei insbesondere zur Frage der Wahlfehler einige Konkretisierungen vorgenommen haben und hier ausdrücklich die Auslegung des Wahlprüfungsausschusses bestätigt haben.


Mit der aufwändigen Aufklärung des Sachverhalts hat der Wahlprüfungsausschuss Neuland betreten. Das Bundesverfassungsgericht hat nunmehr die Maßstäbe für die Aufklärung präzisiert; dies wird der Wahlprüfungsausschuss bei weiteren Prüfungen berücksichtigen. Klar ist aber, dass auch die vom Bundesverfassungsgericht durchgeführte langwierige Durchsicht aller Niederschriften nicht zu einer vollständigen Aufklärung des tatsächlichen Geschehens führen konnte. Vielmehr wurde lediglich ein kleiner Puzzlestein hinzugefügt.

Mit diesem Urteil verbinde ich entsprechend die starke Hoffnung, dass sich derartige Zustände nicht mehr wiederholen und die Vorbereitungen sowie Durchführungen von Wahlen jeglicher Ebene mit der größtmöglichen Sorgfalt erfolgen. Im Zweifel müssen dann andere Großereignisse zurückstecken, wenn es darum geht, den rechtlichen Anforderungen von Wahlen genüge zu tragen.“

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