Der Verfassungsgerichtshof in Berlin hat die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen vom 26. September 2021 für ungültig erklärt

16. Nov. 2022

Am Mittwoch hat der Verfassungsgerichtshof in Berlin die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen vom 26. September 2021 für ungültig erklärt. Sie können die Vorsitzende des Wahlprüfungsausschusses im Deutschen Bundestag, Daniela Ludwig, MdB wie folgt zitieren:

„Mit dieser erwartbaren Entscheidung findet die chaotische Berliner Wahl-Hängepartie nun hoffentlich bald ein Ende. Der Berliner Verfassungsgerichtshof hat heute das untermauert, was sich wie ein roter Faden durch den Wahltag in Berlin zog: Der 26. September 2021 war an mangelhafter Vorbereitung und chaotischer Umsetzung nicht zu überbieten. Damit trägt das Hohe Gericht der Tatsache Rechnung, dass bereits die Vorbereitung auf den Wahltag den rechtlichen Anforderungen nicht genügt hat und das Resultat ein Chaos mit Ansage war. Das war wieder einmal kein Glanzstück für die Berliner Politik und Verwaltung.

Da die Vorbereitung und der Ablauf in Berlin zeitgleich mit der Wahl zum Deutschen Bundestag stattfanden, bin ich der klaren Auffassung, dass es, auch wenn es rechtliche Unterschiede zwischen Bund und Ländern gibt, auch auf Bundesebene einer durchaus energischeren Entscheidung bedurft hätte, zumindest in Anlehnung an den Bundeswahlleiter. Es handelte sich um eine Vorbereitung, an ein und demselben Wahltag in Berlin und der Ablauf gestaltete sich auf allen Wahlebenen als desaströs und fehlerhaft. Eine Wahlwiederholung in nur 431 Wahllokalen, wie sie die Ampel-Mehrheit beschlossen hat, reicht nicht aus und steht nunmehr in einem klaren Wertungswiderspruch zur Berliner Entscheidung. Es obliegt nun dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu entscheiden, ob es bei diesem Beschluss bleiben kann“.

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