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Neue Aufgabenverteilung auf Landesebene

22. Jun. 2020

 

Neuordnung der Aufgaben auf Landesebene

 

 

Durch den Amtsantritt von Otto Lederer am 01. Mai 2020 als Landrat des Landkreises Rosenheim und seinem gleichzeitigen Ausscheiden aus dem Bayerischen Landtag haben sich einige Änderungen ergeben.

 

 

Ausschüsse im Bayerischen Landtag:

 

Klaus Stöttner vertritt die CSU-Fraktion wie bisher im Ausschuss für

 

Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung und zusätzlich im Ausschuss für Wohnen, Bau und Verkehr.

 

 

Bürgeranliegen in Stadt und Landkreis Rosenheim:

 

Weiter gut betreut werden die Bürgerinnen und Bürger aus dem Stimmkreis des ehemaligen Landtagsabgeordneten Otto Lederer. Seit Mai ist er Landrat des Landkreises Rosenheim. Sein Direktmandat für den Stimmkreis 127 Rosenheim-Ost hat er deswegen niedergelegt. Damit es für Bürgeranliegen weiterhin Ansprechpartner vor Ort gibt, teilen sich die Landtagsabgeordneten aus den angrenzenden Stimmkreisen das Gebiet auf: Landtagspräsidentin Ilse Aigner übernimmt zu den bereits zu ihrem Stimmkreis gehörenden Gemeinden Feldkirchen-Westerham und Bad Feilnbach noch Tuntenhausen, Bruckmühl und Bad Aibling. Ansprechpartner für alle Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Rosenheim sowie der übrigen Gemeinden im Landkreis Rosenheim ist Klaus Stöttner. Kontaktdaten der Abgeordneten sind unter den Webseiten www.ilse-aigner.de und www.klaus-stoettner.de abrufbar.

 

 

Ämter:

 

Klaus Stöttner übernimmt von Otto Lederer den Vorsitz des Maßregelvollzugsbeirats der kbo-Inn-Salzach Klinikum gGmbH, Wasserburg. Der Beirat steht als Ansprechpartner zur Gestaltung des Vollzugs zur Verfügung. Er nimmt Wünsche, Anregungen und Beanstandungen entgegen und kümmert sich um dringliche Anliegen der untergebrachten Personen. Durch Ideen und Verbesserungsvorschläge unterstützt der Beirat die Leitung der Maßregelvollzugseinrichtung. Beiräte können bei der Betreuung der Patienten sowie der Eingliederung nach Entlassung mitwirken. Gemäß dem Bayerischen Maßregelvollzugsgesetz hält der Beirat mindestens zwei Sitzungen pro Jahr ab. Der Vorsitzende und seine Vertretung werden aus der Mitte des Bayerischen Landtags gewählt.

 

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