Eilantrag: Erhöhung der Attraktivität kommunaler Ehrenämter

24. Mär. 2023

Aus aktuellem Anlass – in der heutigen Hauptausschussitzung (21.03.2023) schlägt die Verwaltung eine Änderung der Entschädigung ehrenamtlicher Personen vor – stellt die CSU-Fraktion folgenden Änderungsantrag bzgl. der Entschädigungssatzung: Verwaltungsvorschlag bisher: §1(3) Stadtratsmitglieder, die Angestellte oder Arbeiter sind, erhalten neben der Entschädigung gemäß Abs. 1 und der Reisekostenvergütung gemäß Abs. 2 den ihnen entstandenen nachgewiesenen Verdienstausfall ersetzt.

CSU-Vorschlag neu: §1(3) Stadtratsmitglieder, die Angestellte bzw. Arbeiter sind oder Angehörige pflegen bzw. Kinder betreuen müssen, erhalten neben der Entschädigung gemäß Abs. 1 und der Reisekostenvergütung gemäß Abs. 2 die ihnen entstandenen nachgewiesenen Verdienstausfälle bzw. Betreuungskosten ersetzt.

Dieser Paragraph tritt in Kraft, sobald das Innenministerium zum 1.1.24 hierfür die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen hat. Begründung: Bereits Anfang März hat der bayerische Innenminister Joachim Hermann (CSU) die Problematik der immer weiter zurückgehenden Attraktivität kommunaler Ehrenämter aufgegriffen und ein Maßnahmenpaket in Aussicht gestellt („Novelle des Kommunalrechts“). Im Rahmen dieses Maßnahmenpakets soll es den Kommunen künftig möglich sein, „mandatsbedingte Kosten für die Betreuung von Angehörigen erstatten zu können“. Allerdings nur, falls dies von Seiten der Kommune gewünscht ist. Eine Verpflichtung wird es nicht geben. Die Rosenheimer CSU ist der Auffassung, dass wir als Stadt Rosenheim diese Anregung aufgreifen, mit gutem Beispiel vorangehen und damit die Ausübung eines kommunalen Mandats für pflegende und betreuende Rosenheimerinnen und Rosenheimer attraktiver gestalten sollten.

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