Bundestagsabgeordnete Daniela Ludwig: 333 Millionen Euro für die Sanierung kommunaler Sportstätten – Bund startet mit Sportmilliarde neues Förderprogramm

Mit der Sportmilliarde setzt der Bund ein klares Bekenntnis für seine Kommunen sowie für die Vereine in unserem Land. Nichts stärkt den Zusammenhalt und den Teamgeist mehr als der Sport. Ab sofort können Städte und Gemeinden Projektskizzen einreichen, um Fördermittel aus dem neuen Programm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ zu erhalten und damit ihrer Kommune einen Zukunftsboost zu geben.

Bundestagsabgeordnete Daniela Ludwig: 333 Millionen Euro für die Sanierung kommunaler Sportstätten – Bund startet mit Sportmilliarde neues Förderprogramm
Porträt Daniela Ludwig 2025; Fotografin, Anne Hufnagl

„Sport ist mehr als Bewegung – er verbindet Menschen, schafft Gemeinschaft und fördert den gesellschaftlichen Zusammenhalt“, erklärt die Bundestagsabgeordnete Daniela Ludwig. Doch vielerorts seien die Voraussetzungen für sportliche Betätigung alles andere als ideal: Zahlreiche Sporthallen, Schwimmbäder und Sportplätze seien dringend sanierungsbedürftig und nicht mehr zeitgemäß ausgestattet.

Deshalb begrüßt Ludwig ausdrücklich das neue Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“, das der Deutsche Bundestag für das Jahr 2025 mit 333 Millionen Euro auf den Weg gebracht hat.

„Ich freue mich sehr, dass der Bund die Kommunen mit diesem Programm gezielt beim Abbau des Sanierungsstaus unterstützt. Damit investieren wir nicht nur in Sportinfrastruktur, sondern auch in gesellschaftlichen Zusammenhalt und Teilhabe vor Ort. Dass Bedarf besteht, sehen wir allerorts“, so Daniela Ludwig weiter.

Am heutigen Tag wurde das Interessenbekundungsverfahren offiziell gestartet. Bis zum 15. Januar 2026 können Städte, Gemeinden und Landkreise – sofern sie Eigentümer der Sporteinrichtungen sind – digitale Projektskizzen beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) einreichen.

Eckpunkte des Förderprogramms:

  • Projektförderung in Form eines Zuschusses
  • Förderquote bis zu 45 %, in Haushaltsnotlagen bis zu 75 %
  • Mindestförderbetrag: 250.000 Euro
  • Höchstfördersumme: 8 Millionen Euro
  • Förderfähig sind u.a. Sporthallen, Hallen- und Freibäder, Sportfreianlagen (z. B. Fußballplätze, Leichtathletikanlagen)
  • Weiterleitung der Mittel an Dritte (z. B. Sportvereine) ist möglich
  • Sanierungen müssen im Sinne des Gebäudeenergiegesetzes umgesetzt werden

„Ich lade alle Kommunen und Landkreise in meinem Wahlkreis herzlich ein, sich am Förderaufruf zu beteiligen. Moderne, barrierefreie und energetisch sanierte Sportstätten sind ein echter Gewinn für alle Generationen“, betont Daniela Ludwig abschließend.

Weitere Informationen und den vollständigen Projektaufruf finden Sie unter: www.bbsr.bund.de/SKS2025